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Erste Entscheidungen der IAAF-Tagung

Das IAAF-Council tagt aktuell in Doha. Am ersten Tag sind bereits wichtige Entscheidungen gefallen. Diese betreffen die Team-WM Gehen in Minsk und das Qualifikationssystem für die Olympischen Spiele 2020 in Tokio.

Im Rahmen der IAAF-Council Sitzung wurden die Zeitpläne einiger IAAF-Wettbewerbe verabschiedet. So auch für die Teamweltmeisterschaften im Gehen 2020 im weißrussischen Minsk.

Am 2. Mai werden die Wettbewerbe der U20 (9:30 Uhr und 10:40 Uhr) über 10km und die 20km Wettbewerbe der Frauen (14:00 Uhr) und Männer (16:10 Uhr) ausgetragen.

Am Sonntag, 3. Mai 2020, gehören die Straßen Minsks allein den 50km Gehern und Gehrinnen. Start ist dann um 9:00 Uhr.

Außerdem wurde das Qualifikationsverfahren für die Olympischen Spiele 2020 in Tokio festgelegt. Dabei gibt es einige wichtige Neuerungen. Im 20km Gehen gibt es 60 Startplätze für die Männer und 60 für die Frauen. Ebenso sieht es im 50km Gehen der Männer aus. Jedes Land darf dabei maximal 3 Athleten stellen. Ob auch die Frauen in Tokio die lange Strecke absolvieren dürfen, wird erst noch entschieden.

Qualifikationszeitraum:

  • 50km Gehen - 1. Januar 2019 bis 31. Mai 2020
  • 20km Gehen - 1. Januar 2019 bis 29. Juni 2020

Es wird zwei Möglichkeiten geben, sich für die Olympischen Spiele zu qualifizieren. Entweder durch das Erfüllen der internationalen Norm im Qualifikationszeitraum, oder über die IAAF-Weltrangliste, bei welcher Leistung und Platzierung in eine Punktzahl umgerechnet wird und mit den jeweils drei besten Ergebnisse eine Rangliste erstellt wird. Am Ende des Nominierungszeitraumes verschafft sich die IAAF eine Übersicht, welche Athleten die Norm erfüllt hat, die restlichen Startplätze werden durch Athleten aus der Rangliste aufgefüllt.

Die internationalen Normen:

  • 20km Gehen Frauen - 1:31:00h
  • 20km Gehen Männer - 1:21:00h
  • 50km Gehen Männer - 3:50:00h

Es gilt allerdings zu berücksichtigen, dass die Ergebnisse der letzten Kontinentalmeisterschaften für die Qualifikation berücksichtigt werden, auch wenn diese nicht im Qualifikationszeitraum lagen.